Urteil: Kündigung wegen Versand privater E-Mails rechtmäßig
Montag, 19. Juli 2004, 16.24 Uhr
Wer vom Arbeitsplatz aus trotz Verbots private E-Mails verschickt, riskiert seine Stellung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Filialleiters gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurück und erklärten die ordentliche Kündigung für zulässig (Az: 9 Ca 10256/03).
Obwohl es eine eindeutige Anweisung der Vorgesetzten gab, hatte der Filialleiter in 261 Fällen vom Firmencomputer aus private E- Mails verschickt. Die Richter werteten diese „exzessive Privatnutzung firmeneigener Systeme“ als einen „schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten“. Dieser würde sogar eine fristlose Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung rechtfertigen.
Also Vorsicht falls ihr vom Geschäft aus Surft!!!!!