Hinweise und Auslegungshilfen zum veränderten Reglement (gültig ab 01.01.2012)
1.2 Kampfgerichte
d) Die Spielbeobachter haben die Aufgabe, die Spielhandlungen auf dem Spielfeld
laufend zu verfolgen. Die Spielbeobachter sitzen auf Höhe der Torauslinie,
diagonal gegenüber der Coachingzone (Betreuer).
Die Position der Spielbeobachter ist erstmals festgelegt. Die Spielbeobachter sind diagonal zu
platzieren und haben dabei so auf den Seiten des Spielfeldes zu sitzen, dass sie sich nicht
neben den jeweiligen Coachingzonen befinden.
1.8 Sportbekleidung
b) Es müssen Sportschuhe getragen werden.
Zusätzlich müssen Socken, Strümpfe oder Stulpen getragen werden, die unmittelbar bis zum
Knie reichen.
c) Dabei sollten Sportschuhe, die die Knöchel schützen oder Knöchelprotektoren sowie
Schienbeinschoner getragen werden.
Das Reglement ändert sich an diese Stelle wesentlich. Die früher verbindlich
vorgeschriebenen knöchelschützenden Schuhe sind nun nicht mehr erforderlich. Einzig ist das
Tragen von Sportschuhen noch vorgeschrieben. Im Übrigen ist der Schutz der Knöchel nur
noch vom Reglement empfohlen. Ob dies befolgt wird, liegt allein beim Sportler.
e) Es dürfen keine Gegenstände (z. B. Schmuck, Uhr, Piercing) getragen werden. Piercings
müssen ggf. abgeklebt werden.
Die Regel soll zum Ausdruck bringen, dass grundsätzlich keine gefährdenden Gegenstände
auf dem Spielfeld getragen werden dürfen. Der Begriff des Piercings ist nicht starr auf
herkömmlicherweise anerkannte Piercings anzuwenden, sondern umfasst jeden
Schmuckgegenstand, der nicht abgenommen werden kann. Dieser ist abzukleben.
Abnehmbare Gegenstände dürfen nicht getragen werden und sind daher auch abzunehmen.
Die Regel bezieht sich nur auf sichtbare Schmuckstücke.
1.10 Defekte / Radwechsel:
Der Wechsel des Fahrrades muss außerhalb des Spielfeldes an der eigenen
Torauslinie (Coachingzone) vorgenommen werden. Bei nicht Beachtung – Ermahnung, im
Wiederholungsfall „Gelbe Karte“.
Betreuer dürfen während der laufenden Spielzeit (das Spiel ist dabei nicht durch den
Kommissär unterbrochen) das Spielfeld (über die Bande) nicht betreten bzw. nicht von außen
eingreifen. Geschieht dies trotzdem und wird dabei das Spiel beeinflusst, wird ihr Team mit
einem 4m Ball bestraft.
Das Reglement wird an dieser Stelle deutlich entschärft. Ein falscher Radwechsel wird
nunmehr im Erstfall nur noch mit einer Ermahnung bestraft, erst im Wiederholungsfall ist die
Verwarnung in Form einer gelben Karte auszusprechen. Da grundsätzlich nur Spieler von
Maßnahmen des Kommissärs betroffen sein können, richtet sich die Ermahnung auch nur an
den fehlerhaft wechselnden Spieler, so dass grundsätzlich erst jeder Spieler ermahnt werden
muss. Eine Ermahnung gegenüber dem Partner berechtigt nicht zur „Gelben Karte“ bei
erstmaligem fehlerhaften Wechsel des anderen Spielers.
Die Bestrafung eines Betretens des Spielfeldes durch den Betreuer mit einem Vier-Meter wird
durchgehend für das gesamte Reglement (auch 2.15 j) an die Beeinflussung des Spieles
gebunden. Bei einem unterbrochenen Spiel kann dies aber niemals der Fall sein. Daher ist
auch das Zurollen des Balles durch den Betreuer in Richtung des Kommissärs zukünftig
wieder gestattet.
2.0 allgemeine Spielregeln
h) Nur zwei verantwortliche Mannschaftsbetreuer dürfen sich während der laufenden
Spielzeit außerhalb der Spielfeldeinfassung in der Coachingzone (Skizze 1.5c) auf den Stühlen
links neben dem Tor aufhalten.
Die Coachingzone ist erstmalig definiert. Allerdings fehlt noch die Einzeichnung in der
Spielfeldskizze. Dies soll durch eine redaktionelle Veränderung noch berichtigt werden. Die
Coachingzone muss zumindest so groß sein, dass die beiden Betreuer und das Ersatzrad Platz
finden. Sollte es aus baulichen Gegebenheiten unmöglich sein, die Coachingzone an der
vorgegebenen Position einzurichten, hat der Chief-Kommissär eine entsprechende
Einzeichnung an einem geeigneten Ort vorzunehmen.
i) Spielverzögerung
Stellt der Kommissär fest, dass eine Mannschaft versucht, das Spiel durch Ballhalten zu
verzögern, signalisiert er durch Handzeichen (siehe Bild 4, so lange es die Spielsituation
erfordert) und der Spielaufforderung „Play“, dass er die Spielverzögerung in ca. 20
Sekunden ahnden wird. Spielt die Mannschaft jedoch so weiter, ohne einen Abschlussversuch
zu unternehmen, liegt ein Regelverstoß vor, der mit einem Freischlag vom Mittelpunkt
geahndet wird.
Die Regelung ist lediglich sprachlich, aber nicht inhaltlich angepasst worden. Allerdings
wurde das Handzeichen verändert. Die Spielverzögerung wird nun durch den erhobenen Arm
während der gesamten Dauer der drohenden Spielverzögerung angezeigt (analog zum
Handball). Der englische Begriff des „play“ ist optional, es kann auch jede eindeutige
deutsche Formulierung gewählt werden.
2.2 Spielbeginn
c) Befindet sich beim Anspiel (Zeitpunkt der Ballberührung) ein Spieler der Gegenpartei im
Mittelkreis, so führt dies zu einem Freischlag auf der Stelle des Mittelkreises, die dem
gegnerischen Tor am nächsten liegt. Der Kommissär hat aber die Möglichkeit, "Vorteil"
laufen zu lassen, wenn die anspielende Mannschaft ihr Angriffspiel ungehindert fortsetzen
kann.
Die Vorschrift wurde insoweit verändert, als es nicht mehr auf den Ort ankommt, an dem der
Gegenspieler über die Kreislinie fuhr, sondern der Freischlag stets von dem Punkt des
Mittelkreises ausgeführt wird, der in unmittelbarer Verlängerung des 4m-Punktes liegt.
Nach wie vor liegt ein zu bestrafender Regelverstoß allerdings erst dann vor, wenn ein Spieler
sich zum Zeitpunkt des Anspiels im Kreis befindet. Ein Durchfahren des Kreises vor Anspiel
wird nicht bestraft.
2.4 Vorteilregel
Da ein gegen die Regeln verstoßender Spieler niemals einen Vorteil aus seinem Verstoß
haben darf, kann der Kommissär die Unterbrechung unterlassen, wenn trotz des
Regelverstoßes die Gegenmannschaft klar im Vorteil bleibt oder kommt. Wenn ein Vorteil
erkannt wird, hat der Kommissär dies durch Handzeichen (siehe Bild 2, Vorteil) und der
Aufforderung „go on“ anzuzeigen. Ein Vorteil kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Die Vorteilsregel hat sich inhaltlich nicht verändert. Allerdings wurde auch hier das
Handzeichen angepasst. Laut Reglement soll nun mit einer Hand in die Richtung gedeutet
werden, in die das Spiel weiterläuft (Angriffsrichtung der vorteilsberechtigten Mannschaft).
Da dieses Handzeichen aber ebenfalls verwendet wird, um nach Pfiff anzuzeigen, welcher
Mannschaft der Freischlag zugesprochen wurde, empfiehlt es sich der Klarheit wegen, den
Vorteil mit beiden Händen anzuzeigen. Die englischen Begrifflichkeiten sind erneut optional.
Grundsätzlich ist es aber zu empfehlen, einen Moment abzuwarten, ob sich eine vorteilhafte
Situation tatsächlich entwickelt, ehe der Vorteil angezeigt wird, da ansonsten der Vorteil nicht
mehr zurückgenommen werden kann und die Mannschaft dann unter Umständen benachteiligt
wird.
2.11 Freischlag
a) Ist der Freischlag weniger als 4 m vom Torhüter entfernt, hat das Abwehren des
Balles so zu erfolgen, dass sich der Torverteidiger vor dem Anpfiff im Strafraum parallel
zur Torlinie, maximal 15 cm davor, aufstellt. Diese Position darf er erst verlassen, wenn der
Ball angeschlagen worden ist.
Die Position des Torwartes beim Freischlag innerhalb der gestrichelten Linie ist neu
festgelegt. Der Torwart muss nicht mehr zwischen den Pfosten stehen, sondern kann sich im
ganzen Strafraum parallel zur Torauslinie im Abstand von 15 cm aufstellen.
2.12 4m Ball
Der 4m Ball ist die Strafe für:
b) Für folgende Regelverstöße außerhalb des eigenen Strafraumes:
2. Wenn ein nicht mehr spielberechtigter Spieler einem Gegenspieler oder dem Ball,
nachgeht, nachläuft oder nachfährt, um ihn zu behindern oder zurückzuhalten. oder am
Angriff zu hindern.
Nach dem neuen Reglement wird jede aktive Bewegung eines nicht mehr spielberechtigten
Spielers zum Ball zwingend mit einem 4m bestraft. Entscheidend ist aber, dass sich der
Spieler selbst räumlich verändert haben muss. Dazu ist eine Bewegung seiner Füße
erforderlich. Eine Aktion mit dem Rad gegen den Ball oder einen Spieler oder mit den
Händen gegen den Spieler (insbesondere Festhalten) fordert keine Bestrafung mit einem 4m,
soweit nicht ein besonders Foulspiel nach Nr. 1 oder 6 vorliegt. Wird ein nicht
spielberechtigter Spieler allerdings bei dem Versuch einen Anderen festzuhalten, mitgezogen,
bewegt er sich räumlich fort, so dass auf 4m zu entscheiden ist.
Darüber hinaus ist eine aktive und bewusste Aktion des Spielers erforderlich. Fällt der Spieler
infolge eines Sturzes auf den Ball oder wird er angeschossen ist weiterhin auf Freischlag zu
entscheiden.
6. Wenn ein Spieler einschussbereit vor dem leeren gegnerischen Tor gefoult wird.
Ein Foul nach Nr. 6 kann grundsätzlich auf dem ganzen Spielfeld erfolgen. Entscheidend ist
lediglich, dass kein anderer Spieler mehr einen Torschuss verhindern, also insbesondere einen
geschossenen Ball mehr abfangen könnte. Ein Foul beim Kampf um den Ball kann nicht
genügen, da in diesem Fall der Spieler keinesfalls einschussbereit gewesen sein kann.
Entscheidend ist die Verhinderung einer klaren, nahezu völlig sicheren Torchance.
Aus gegebenem Anlass darf ich auch noch auf einige Punkte hinweisen, die sich durch das
Regelement nicht geändert haben, aber offensichtlich doch einige Unsicherheit bereiten:
Ein Spieler, der nicht beide Füße auf dem Pedal und beide Hände am Lenker hat, darf zwar
kein Tor in dieser Weise erzielen (dieses ist nach 2.0 b) ungültig), er ist aber weiterhin
spielberechtigt. Daher liegt kein Regelverstoß vor, wenn der Spieler in dieser Position
angeschossen wird. Dies gilt insbesondere auch im Strafraum. Einzig darf er nicht die Hände
zur Abwehr benutzen, da in diesem Fall vorgeschrieben ist, dass sich beide Füße auf den
Pedalen befinden müssen (2.9 b)).
Die Strafraumline (ausgezogener Halbkreis) gehört nicht zum Strafraum (2.10 b)). Dies
bedeutet, dass ein Torverteidiger, der auf der Linie steht, den Ball nicht mit den Händen
abwehren darf, da er sich nicht mehr vollständig im Strafraum befindet.
Die Fläche hinter der Torauslinie neben dem Tor, innerhalb des ausgezogenen Halbkreises ist
nicht Bestandteil des Strafraumes. Ein Spieler, der sich hier aufhält, befindet sich nicht im
Strafraum. Einzig gehört der Torraum, also der Bereich, der sich innerhalb des Tores befindet,
noch zum Strafraum (2.10 f)).
Die Einsprüche sind im Reglement nur sehr unvollständig geregelt. Die näheren
Ausführungen zur Behandlung und den formellen Vorgaben finden sich in 3.2.1 der
Sportordnung des BDR (zu beziehen über
www.bdr-online.org).
Gez.
Patrick Meier
BDR-Kommissärsobmann